Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZustAVO
ZustAVO§ 7a Zentrale Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierung Köln ist zuständige Behörde nach § 71 Absatz 1 Satz 5 und § 81a des Aufenthaltsgesetzes.
Abschnitt 3
Aufgaben der Aufnahmeeinrichtungen