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ZustAVO§ 1 Ausländerbehörden
Stand: 26.08.2026
Die mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), in der jeweils geltenden Fassung, und des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), in der jeweils geltenden Fassung, betrauten Ausländerbehörden sind
1. das für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Ministerium als oberste Ausländerbehörde,
2. die Bezirksregierungen als obere Ausländerbehörden,
3. die Ordnungsbehörden der Städte Bielefeld, Essen, Köln sowie der Kreise Coesfeld und Unna als Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) im Rahmen der ihnen gesondert übertragenen Aufgaben und
4. die Ordnungsbehörden der Großen kreisangehörigen Städte und der kreisfreien Städte, im Übrigen die Kreisordnungsbehörden als untere Ausländerbehörden.
Die Ausländerbehörden nach Satz 1 Nummer 3 und 4 nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie sind Sonderordnungsbehörden im Sinne des § 12 Absatz 1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528) in der jeweils geltenden Fassung.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1 ZustAVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Bremen, 24.03.2026 – 2 LA 88/26
- VG Düsseldorf, 11.06.2025 – 27 K 7349/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 15.01.2025 – 24 L 3552/24Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 12.06.2024 – 8 K 8021/21Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 28.05.2024 – 8 L 413/23Zitiert von 2
- LG Münster, 15.02.2024 – 5 T 523/23
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 22.07.2021 – 12 I 58/21
- VG Aachen, 11.06.2021 – 4 K 972/20
- OVG NRW, 18.03.2021 – 18 E 221/21Zur Zulässigkeit der Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit zwecks Abschiebung; unbeeinflussbare organisatorische Rahmenbedingungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ZustAVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.