Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2015 S. 886

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

59 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2015 · 51 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ziel und Anwendungsbereich
  3. § 2 Aufgabenträger
  4. § 3 Aufgaben der Gemeinden
  5. § 4 Aufgaben der Kreise
  6. § 5 Aufgaben des Landes
  7. § 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
  8. § 7 Arten
  9. § 8 Berufsfeuerwehren
  10. § 9 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
  11. § 10 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
  12. § 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
  13. § 12 Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister
  14. § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
  15. § 14 Pflichtfeuerwehren
  16. § 15 Betriebsfeuerwehren
  17. § 16 Werkfeuerwehren
  18. § 17 Verbände der Feuerwehren
  19. § 18 Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen
  20. § 19 Regieeinheiten
  21. § 20 Dienstpflichten, Freistellung
  22. § 21 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
  23. § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden
  24. § 23 Einsatz im Rettungsdienst
  25. § 24 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
  26. § 25 Brandschutzdienststelle
  27. § 26 Brandverhütungsschau
  28. § 27 Brandsicherheitswachen
  29. § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
  30. § 29 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oderEinrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen
  31. § 30 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
  32. § 31 Externe Notfallpläne für bergbaulicheAbfallentsorgungseinrichtungen
  33. § 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
  34. § 33 Einsatzleitung
  35. § 34 Befugnisse der Einsatzleitung
  36. § 35 Grundsätze für das Krisenmanagement
  37. § 36 Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
  38. § 37 Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
  39. § 38 Auskunftsstelle
  40. § 39 Gegenseitige und landesweite Hilfe
  41. § 40 Auswärtige Hilfe
  42. § 41 Vermeidung von Gefahren
  43. § 42 Meldepflicht
  44. § 43 Hilfeleistungspflichten
  45. § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer
  46. § 45 Entschädigung
  47. § 46 Verarbeitung personenbezogener Daten
  48. § 47 Datenübermittlung
  49. § 48 Einschränkung von Grundrechten
  50. § 49 Bußgeldvorschriften
  51. § 50 Kostenträger
  52. § 51 Kosten der anerkannten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes
  53. § 52 Kostenersatz
  54. § 53 Aufsichtsbehörden
  55. § 54 Unterrichtungs- und Weisungsrechte
  56. § 55 Zuständigkeiten anderer Behörden
  57. § 56 Verordnungs- und Satzungsermächtigungen
  58. § 57 Anhörung von Verbänden
  59. § 58 Übergangsbestimmungen
  60. § 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    23.06.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.06.2021, Artikel 6

    GV. NRW. S. 762

  2. Historischer Änderungsnachweis

    25.05.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.05.2018, Artikel 8

    GV. NRW. S. 244

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).