Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2015 S. 886
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
59 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2015 · 51 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ziel und Anwendungsbereich
- § 2 Aufgabenträger
- § 3 Aufgaben der Gemeinden
- § 4 Aufgaben der Kreise
- § 5 Aufgaben des Landes
- § 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
- § 7 Arten
- § 8 Berufsfeuerwehren
- § 9 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
- § 10 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
- § 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
- § 12 Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister
- § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
- § 14 Pflichtfeuerwehren
- § 15 Betriebsfeuerwehren
- § 16 Werkfeuerwehren
- § 17 Verbände der Feuerwehren
- § 18 Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen
- § 19 Regieeinheiten
- § 20 Dienstpflichten, Freistellung
- § 21 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
- § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden
- § 23 Einsatz im Rettungsdienst
- § 24 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
- § 25 Brandschutzdienststelle
- § 26 Brandverhütungsschau
- § 27 Brandsicherheitswachen
- § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
- § 29 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oderEinrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen
- § 30 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- § 31 Externe Notfallpläne für bergbaulicheAbfallentsorgungseinrichtungen
- § 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
- § 33 Einsatzleitung
- § 34 Befugnisse der Einsatzleitung
- § 35 Grundsätze für das Krisenmanagement
- § 36 Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
- § 37 Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
- § 38 Auskunftsstelle
- § 39 Gegenseitige und landesweite Hilfe
- § 40 Auswärtige Hilfe
- § 41 Vermeidung von Gefahren
- § 42 Meldepflicht
- § 43 Hilfeleistungspflichten
- § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer
- § 45 Entschädigung
- § 46 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 47 Datenübermittlung
- § 48 Einschränkung von Grundrechten
- § 49 Bußgeldvorschriften
- § 50 Kostenträger
- § 51 Kosten der anerkannten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes
- § 52 Kostenersatz
- § 53 Aufsichtsbehörden
- § 54 Unterrichtungs- und Weisungsrechte
- § 55 Zuständigkeiten anderer Behörden
- § 56 Verordnungs- und Satzungsermächtigungen
- § 57 Anhörung von Verbänden
- § 58 Übergangsbestimmungen
- § 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
23.06.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.06.2021, Artikel 6
GV. NRW. S. 762
-
Historischer Änderungsnachweis
25.05.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.05.2018, Artikel 8
GV. NRW. S. 244
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).