Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BHKG
BHKG§ 2 Aufgabenträger
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/2#abs-1 (1) Aufgabenträger sind
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung,
2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht,
3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/2#abs-2 (2) Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/2#abs-3 (3) Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß den Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 2 BHKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.10.2019 – 13 B 713/19Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 15.05.2019 – 26 L 3775/18
- BVerwG, 23.06.2021 – 7 A 10/20Klage einer Anliegerkommune gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 (ABS 46/2) Oberhausen Hauptbahnhof - Emmerich - Grenze Niederlande (Planfeststellungsabschnitt 1.4)Zitiert von 36
- VG Minden, 19.09.2025 – 3 K 2222/23
- OVG NRW, 09.08.2023 – 21 D 53/19.AKZitiert von 2
- OVG NRW, 09.06.2022 – 6 A 1132/20Anwendbarkeit der besonderen Altersgrenze für feuerwehrtechnische Beamte bei einer Bezirksregierung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BHKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.