Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BHKG
BHKG§ 8 Berufsfeuerwehren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/8#abs-1 (1) Große kreisangehörige Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/8#abs-2 (2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind.