Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BHKG
BHKG§ 7 Arten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-1 (1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-2 (2) Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr sind die Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für die Pflichtfeuerwehr.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-3 (3) Bei den Feuerwehren sind die besonderen Belange der Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen.