Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BHKG

BHKG

§ 7 Arten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-1 (1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-2 (2) Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr sind die Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für die Pflichtfeuerwehr.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/7#abs-3 (3) Bei den Feuerwehren sind die besonderen Belange der Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen.

§ 6 § 8