§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/41#abs-1 (1) Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/41#abs-2 (2) Die Eintragung wird veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/41#abs-3 (3) Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Markeninformation kann das Deutsche Patent- und Markenamt die in das Register eingetragenen Angaben an Dritte in elektronischer Form übermitteln. Die Übermittlung erfolgt nicht, soweit die Einsicht nach § 62 Absatz 4 ausgeschlossen ist.
Wird zitiert von 376 Entscheidungen zu § 41 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.04.2013 – I ZB 71/12Markeneintragung: Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft - Aus Akten werden FaktenZitiert von 25
- BPatG, 10.11.2006 – 24 W (pat) 37/05
- BGH, 26.11.2020 – I ZB 6/20Markenschutz: Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens bei Rechtskraft einer im Eintragungsverfahren ergangenen Entscheidung; Schutz für olympische Bezeichnungen nach dem Markengesetz; unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - RETROLYMPICSZitiert von 9
- BPatG, 10.01.2017 – 29 W (pat) 21/14Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Lit.Eifel" – Eintragung bzw. Löschung trotz fehlender Markenrechtsfähigkeit des Anmelders
- BPatG, 23.07.2014 – 26 W (pat) 20/14Markenbeschwerdeverfahren – "Beeronade/BIONADE (Gemeinschaftsmarke)" – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – rechtserhaltende Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Ausscheiden des Sonderschutzes bekannter Marken
- BPatG, 09.04.2014 – 26 W (pat) 48/13Markenbeschwerdeverfahren – "LIBERTE/La LIBERTAD (Wortmarke)/La LIBERTAD (Wort-Bild-Marke)" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- BPatG, 15.01.2025 – 29 W (pat) 14/21Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren - „Testa Rossa“ - Wortmarke - keine bösgläubige Markenanmeldung
- BPatG, 19.06.2024 – 29 W (pat) 24/17Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren – „NJW-Orange“ – Farbmarke – zur VerkehrsdurchsetzungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 41 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 41 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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04.04.2016 Ausfertigung
§ 41 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I 558)
BGBl. 2016 I S. 558
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19.07.1996 Ausfertigung
§ 41 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. I 1014)
BGBl. 1996 I S. 1014
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.