Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LSDV · GVBl.II/18, [Nr. 53]
Verordnung über die Qualifikationsanforderungen an Disponentinnen und Disponenten der integrierten Regionalleitstellen (Leitstellendisponentenverordnung - LSDV)
34 Normen · Ausgangsfassung vom 17.08.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundsatz
- § 3 Anpassungslehrgänge
- § 4 Ausbildungsziel und Ablauf
- § 5 Prüfung
- § 6 Prüfungsausschuss
- § 7 Zulassung zur Prüfung
- § 8 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis
- § 9 Täuschungsversuch und ordnungswidriges Verhalten
- § 10 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 11 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 12 Praktischer Teil der Prüfung
- § 13 Niederschrift
- § 14 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
- § 15 Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung
- § 16 Wiederholen der Prüfung
- § 17 Prüfungsunterlagen
- § 18 Ausbildungsziel und Ablauf
- § 19 Prüfung
- § 20 Prüfungsausschuss
- § 21 Zulassung zur Prüfung
- § 22 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 23 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 24 Praktischer Teil der Prüfung
- § 25 Durchführung der Prüfung
- § 26 Ausbildungsziel und Ablauf
- § 27 Prüfung
- § 28 Prüfungsausschuss
- § 29 Zulassung zur Prüfung
- § 30 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 31 Praktischer Teil der Prüfung
- § 32 Durchführung der Prüfung
- § 33 Fortbildung
- § 34 Ausnahmen
- Anlage 1 Rahmenlehrplan für den Erwerb der rettungsdienstlichen Qualifikation
- Anlage 2 Rahmenlehrplan für den Erwerb der feuerwehrtechnischen Grundqualifikation
- Anlage 3 Rahmenlehrplan für den Erwerb der feuerwehrtechnischen Führungsqualifikation
- Anlage 4 Disponentenlehrgang
- Anlage 5 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung zum Leitstellendisponenten gemäß Leitstellendisponentenverordnung
- Anlage 6 Zeugnis über den Anpassungslehrgang zum Erwerb der rettungsdienstlichen Qualifikation für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen
- Anlage 7 Zeugnis über den Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehrtechnischen Grundqualifikation
- Anlage 8 Zeugnis über den Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehrtechnischen Führungsqualifikation für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen
- Anlage 9 Zeugnis über den Disponentenlehrgang für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 34 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 97 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.38)
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.