Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung
LSDVAnlage 5 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung zum Leitstellendisponenten gemäß Leitstellendisponentenverordnung
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 5 LSDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.