Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung

LSDV

Anlage 5 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung zum Leitstellendisponenten gemäß Leitstellendisponentenverordnung

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 5 LSDV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 34