Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung
LSDVAnlage 2 Rahmenlehrplan für den Erwerb der feuerwehrtechnischen Grundqualifikation
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 LSDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.