Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung
LSDVAnlage 8 Zeugnis über den Anpassungslehrgang zum Erwerb der feuerwehrtechnischen Führungsqualifikation für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 8 LSDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.