Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung
LSDVAnlage 9 Zeugnis über den Disponentenlehrgang für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 9 LSDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.