Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leitstellendisponentenverordnung

LSDV

Anlage 6 Zeugnis über den Anpassungslehrgang zum Erwerb der rettungsdienstlichen Qualifikation für Disponentinnen und Disponenten integrierter Regionalleitstellen

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 6 LSDV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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