Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG§ 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
Stand: 06.01.2024
Wird zitiert von 364
Nach Gewicht
- BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82
- BFH, 15.03.2021 – I R 61/17Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAVZitiert von 14
- FG Münster, 20.04.2017 – 10 K 3059/14 KZitiert von 4
- BFH, 15.03.2021 – I R 1/18(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.03.2021 I R 61/17 - Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV)Zitiert von 11
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 – 3 K 383/16Zitiert von 3
- BFH, 18.03.2010 – IV R 88/06(Fehlgeschlagene GmbH-Vorgesellschaft nicht körperschaftsteuerpflichtig - Kapitalgesellschaft i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG - Erlöschen einer Einmann-Gründungsgesellschaft bei Aufgabe der Eintragungsabsicht - unechte und echte Vorgesellschaft - Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BFH, 20.01.2026 – VIII R 39/23(Zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA)Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 – 10 K 10106/23
- FG Köln, 08.12.2025 – 10 K 760/22
364 Entscheidungen zu § 1 KStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 KStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KStG%201977/1#abs-1 (1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KStG%201977/1#abs-2 (2) Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KStG%201977/1#abs-3 (3) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil