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Artikel 3 · BT-Drs. 16/2710 · S. 57

Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)

Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsver-
fahren die in dem Gesetzentwurf erstmalig umfassend
gesetzlich fixierten zentralen Entstrickungstatbestände
(§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG) auf der
Grundlage der folgenden Eckpunkte zu überarbeiten:
Bei der Überführung von betrieblich genutzten Wirt-
schaftsgütern in andere Mitgliedstaaten der Europäischen
Union wird ergänzend zu dem Grundsatz der Sofortver-
steuerung des Wertzuwachses der Wirtschaftsgüter, der
in dem Zeitraum entstanden ist, bevor das Besteuerungs-
recht der Bundesrepublik Deutschland (durch die Über-
führung) beschränkt oder ausgeschlossen wurde, eine
Möglichkeit für eine zeitlich gestreckte Besteuerung der
stillen Reserven geschaffen. Damit wird eine europa-
rechtskonforme gesetzliche Fixierung der zentralen Ent-
strickungstatbestände sichergestellt. Diese wird wie folgt
ausgestaltet:
1. Ein aus der Überführung von einer inländischen in
eine ausländische Betriebsstätte resultierender Entnah-
megewinn kann bei Wirtschaftsgütern des Anlagever-
mögens in einen gewinnmindernden Ausgleichsposten
eingestellt werden. Ein Ausgleichposten darf nicht
gebildet werden, wenn Wirtschaftsgüter von einer in-
ländischen Betriebsstätte in das ausländische Stamm-
haus oder dessen Betriebsstätte sowie von einem
inländischen Betriebsvermögen in ein ausländisches
Personenunternehmen oder in eine außerhalb des
EU-Raumes belegene Betriebsstätte überführt werden.
2. Der Ausgleichsposten ist in folgenden Fällen gewinn-
erhöhend aufzulösen:
– Bei Ausscheiden des Wirtschaftsguts aus dem Be-
triebsvermögen bzw. Ausscheiden aus der Besteue-
rungshoheit eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union.
– Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten
des § 90 AO.
– Bei abnutzbare

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.481 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2710, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 294.781–326.262 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert f83f4782adea0b48….

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