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Artikel 4 · BT-Drs. 18/4902 · S. 48

Zu Artikel 4 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
Allgemein
Die Änderungen greifen ein Petitum des Bundesrates in Ziffer 55 seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Ge-
setzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/3158) auf.
Das Umwandlungssteuergesetz verfolgt den Zweck, betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen nicht
durch steuerliche Folgen zu behindern. In einzelnen Punkten ist das Umwandlungssteuergesetz aber nicht folge-
richtig ausgestaltet. Es hat sich gezeigt, dass die daraus resultierenden Gesetzeslücken gezielt für Steuergestaltun-
gen ausgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zu prü-
fen, wie verhindert werden kann, dass im Umwandlungssteuerrecht Anteilstausch und Umwandlungen mit finan-
ziellen Gegenleistungen systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können.
Grundsätzlich führt jeder Vermögenstransfer zwischen verschiedenen Rechtsträgern zu einer Realisierung der in
dem übertragenen Vermögen ruhenden stillen Reserven. Eine Ausnahme hiervon ist nach dem Sinn und Zweck
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/4902
des Umwandlungssteuergesetzes unter anderem nur dann gerechtfertigt, soweit im Zuge der Umwandlung Ver-
mögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und ohne finanzielle Gegenleistung übertragen wird. Dadurch
wird unter anderem gewährleistet, dass der übertragende und der übernehmende Rechtsträger verbunden bleiben
und das unternehmerische Engagement durch den übernehmenden Rechtsträger fortgesetzt wird. Soweit aber
sonstige Gegenleistungen für die Vermögensübertragung erbracht werden, muss es grundsätzlich bei der Realisa-
tion stiller Reserven bleiben.
Diesen Grundsät

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.549 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4902, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.786–139.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 4759e055c936a4e9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP