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Artikel 4 · BT-Drs. 18/1529 · S. 66
Zu Artikel 4 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 26 Die Inhaltsüberschrift zu § 26 KStG wird angepasst, da § 26 KStG infolge der entsprechenden Anwendung des § 50d Absatz 10 EStG bei Körperschaftsteuerpflichtigen nicht mehr nur die Besteuerung ausländischer Einkunftsteile, sondern auch die Anrechnung ausländischer Steuern auf inländische Einkunftsteile regelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/1529 Zu Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nach dem bisherigen Wortlaut nimmt der erweiterte Inlandsbegriff nur auf den Festlandsockel (im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen) Bezug, der der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Dies gilt auch, soweit dieses Gebiet der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien dient. Diese Art der Tätigkeit wird regelmäßig nicht auf dem Meeresgrund bzw. im Meeresuntergrund, sondern oberhalb der Wasseroberfläche ausgeübt (wobei die entsprechenden Anlagen regelmäßig auf dem Meeresgrund verankert sind). Folglich könnte fraglich sein, ob derartige Tätigkeiten vom erweiterten Inlandsbegriff erfasst werden. Die Änderung stellt dies nunmehr klar, indem sprachlich nicht auf den Festlandsockel, sondern auf die aus- schließliche Wirtschaftszone (im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen) Bezug ge- nommen wird. Beide Gebiete sind, soweit sie der Bundesrepublik Deutschland zustehen, deckungsgleich. Im Übrigen wird klargestellt, dass auch Tätigkeiten vor Ort, die der Errichtung der Energieerzeugungsanla- gen dienen, im Inland ausgeübt werden. Entsprechende klarstellende Änderungen enthalten § 1 Absatz 1 EStG und § 2 Absatz 7 Nummer 1 GewStG. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa § 8b Absatz 2 Satz 1 Durch das Gesetz zur
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.425 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.331–259.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP