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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28652 · S. 42
Zu Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Zur Inhaltsübersicht Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Änderung der Überschrift des § 12 KStG. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/28652 Zu Nummer 2 § 8b Absatz 1 Satz 3 – neu – § 8b Absatz 1 Satz 3 KStG setzt wie § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe d Satz 3 EStG Artikel 9 Absatz 2 Buch- stabe b i. V. m. Artikel 2 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der ATAD um und ordnet an, dass Erträge aus einer hybriden Übertragung steuerlich berücksichtigt werden, soweit die Besteuerungsinkongruenz nicht oder nur teil- weise – z. B. durch die Anwendung einer dem § 4k Absatz 1 EStG entsprechenden Regelung – im anderen Staat beseitigt wurde. Bei einer hybriden Übertragung handelt es sich gemäß Artikel 2 Absatz 9 Unterabsatz 3 Buch- stabe l der ATAD um eine Gestaltung zur Übertragung eines Finanzinstruments, wenn der zugrunde liegende Ertrag des übertragenen Instruments für Steuerzwecke so behandelt wird, als sei er zugleich mehr als einer der an der Gestaltung beteiligten Parteien zugeflossen. Beispiel: Die inländische A AG überträgt Wertpapiere (hier: C Co-Aktien) im Rahmen eines Wertpapiergeschäfts (Wert- papierleihe/Wertpapierpensionsgeschäft) an die ausländische B Co. B Co bezieht Dividenden aus den Wertpa- pieren, für die B Co an die A AG eine Kompensationszahlung leisten muss. Die Erträge aus den Wertpapieren werden im In- und Ausland grundsätzlich als Eigenkapitalbezüge qualifiziert. Wird das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren nach innerstaatlichem Recht der A AG zugerechnet (vgl. BMF-Schreiben vom 11. November 2016, BStBl I S. 1324), hat diese grundsätzlich einen Anspruch gegen B Co auf Auskehrung der Dividende in Form einer Kompensationszahlung zu aktivieren. Die auf di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.487 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 126.534–132.021 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8962cd8796a70172….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP