Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 4
Stand: 10.06.2019
Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, daß
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 4 KHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.12.1982 – 1 StR 476/82Zitiert von 2
- OVG Hamburg, 23.01.2025 – 3 Bf 223/23.Z
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 – 2 S 2287/12Zitiert von 5
- OVG NRW, 10.02.2011 – 13 A 648/10Zitiert von 3
- OVG NRW, 10.02.2011 – 13 A 652/10Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 – 9 S 1006/06Anforderungen an den Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung über die Veränderung von Fallzahlen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.04.2025 – 3 C 11.23Vereinbarung des Gesamtbetrags nach § 3 Abs. 3 BPflVZitiert von 1
- FG Niedersachsen, 15.01.2025 – 5 K 256/17
- BSG, 29.06.2022 – B 6 KA 13/21 RVertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz (PIA) - Ermächtigung zum Betrieb einer räumlich und organisatorisch nicht an ein Krankenhaus angebundenen PIA - Erteilung setzt nicht voraus, dass der Krankenhausplan am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweistZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 KHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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22.12.1981 Ausfertigung
§ 4 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikels 10 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1568)
BGBl. 1981 I S. 1568
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