Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 82 Vollstreckungsleiter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/82#abs-1 (1) Vollstreckungsleiter ist der Jugendrichter. Er nimmt auch die Aufgaben wahr, welche die Strafprozeßordnung der Strafvollstreckungskammer zuweist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/82#abs-2 (2) Soweit der Richter Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 angeordnet hat, richtet sich die weitere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/82#abs-3 (3) In den Fällen des § 7 Abs. 2 und 4 richten sich die Vollstreckung der Unterbringung und die Zuständigkeit hierfür nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, wenn der Betroffene das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 82 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.03.2010 – 1 StR 554/09Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung für einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Straftäter: Vereinbarkeit der Maßregelanordnung mit höherrangigem Recht; AnordnungsvoraussetzungenZitiert von 11
- BGH, 10.02.1953 – 1 StR 322/53Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 06.11.2023 – 1 AR 9/23 (SA S)
- OLG Hamm, 30.07.2013 – 5 Ws 268/13
- BVerfG, 09.05.2006 – 2 BvL 5/02Zitiert von 2
- BGH, 21.12.2023 – 2 ARs 446/23
Zuletzt entschieden
- OLG Zweibrücken, 10.10.2024 – 1 Ws 233/24
- OLG Hamm, 23.04.2024 – 4 OGs 10/24Zitiert von 7
- BayObLG, 09.10.2023 – 203 VAs 284/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 82 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425)
BGBl. 2012 I S. 2425
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08.07.2008 Ausfertigung
§ 82 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I 1212 415)
BGBl. 2008 I S. 1212
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.