Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/9874 · S. 22
Zu Artikel 2 (Änderung des Jugendgerichtsgeset-
Zu Artikel 2 (Änderung des Jugendgerichtsgeset- zes) Zu Nummer 1 (§ 7) Zu Buchstabe a (Absatz 2 und 3) Zu Absatz 2 Der neue Absatz 2 des § 7 regelt die vorbehaltene Siche- rungsverwahrung, bei der das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehält, über die Aus- übung des Vorbehalts aber erst später entscheidet. Die Vorschrift lehnt sich teilweise an die bestehenden Be- stimmungen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für erwachsene Ersttäter in § 66a Absatz 2 StGB an. Die Zu- satzerfordernisse des bisherigen § 7 Absatz 2, nämlich die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren, der gegenüber dem allgemeinen Strafrecht noch en- gere Deliktskatalog, das materielle Erfordernis der schwe- ren Opferschädigung oder -gefährdung bereits hinsichtlich der Anlasstaten sowie die notwendige Erwartung künftiger einschlägiger schwerer Verbrechen und nicht lediglich „er- heblicher Straftaten“ werden beibehalten. Damit wird wie bisher den erhöhten Anforderungen des verfassungsrecht- lichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an eine Sicherungs- verwahrung von jungen Menschen Rechnung getragen. In Satz 1 Nummer 1 und 2 des Absatzes 2 werden die Vor- aussetzungen beschrieben, bei deren Vorliegen das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Urteil vorbe- halten kann. 1. Formelle Voraussetzungen Anlasstat Zunächst ist erforderlich, dass der Betroffene wegen einer in Satz 1 Nummer 1 aufgeführten Tat verurteilt wird. Der Katalog entspricht dem bisher geltenden Recht und umfasst Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrt- heit und die sexuelle Selbstbestimmung, also Straftaten nach dem 16., 17. und 13. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, sowie Raubverbrechen mit Todes- folge einschließlich des räuberischen Diebstahls
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.257 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/9874 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/9874, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.417–128.674 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3D4 · Prüfwert 46f32751b9f0a785….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP