Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 116 Zeitlicher Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 116 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.03.1956 – 1 StR 519/55
- BGH, 20.05.1955 – 5 StR 706/53
- BGH, 31.03.1955 – 4 StR 56/55Zitiert von 1
- BGH, 08.03.1955 – 2 StR 546/54Zitiert von 1
- BGH, 09.12.1954 – 4 StR 311/54
- BGH, 14.10.1954 – 3 StR 895/53
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 116 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 116 geändert, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 52 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1864)
BGBl. 2010 I S. 1864
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