Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Stand: 25.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/1#abs-2 (2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/1#abs-3 (3) Ist zweifelhaft, ob der Beschuldigte zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, sind die für Jugendliche geltenden Verfahrensvorschriften anzuwenden.
Wird zitiert von 395 Entscheidungen zu § 1 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Trier, 31.01.2024 – 2a KLs 8015 Js 6592/23.jug
- LG Bielefeld, 02.12.2021 – 04 KLs-676 Js 343/20-7/21
- LG Aachen, 04.10.2021 – 95 KLs 4/19
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
- LG Köln, 18.12.2024 – 104 Ks 42/24
- LG Essen, 09.03.2017 – 64 KLs-75 Js 68/16-27/16
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.08.2026 – 2 StR 667/25Strafverfahren: Aufklärungspflicht bei der Verwertung eines forensischen Altersdiagnostik-Gutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Essen, 09.03.2026 – 25a KLs-70 Js 243/25 -1/25
- VGH Hessen, 23.12.2025 – 3 B 2782/25Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.12.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I 2146)
BGBl. 2019 I S. 2146
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.