Gesetze / Hinweisgeberschutzgesetz
HinSchG§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
Stand: 29.07.2026
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Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 2 HinSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Niedersachsen, 11.11.2024 – 7 SLa 306/24Zitiert von 2
- LAG München, 12.06.2025 – 2 SLa 70/25Zitiert von 3
- ArbG Braunschweig, 24.06.2025 – 6 Ca 303/24
- BAG, 04.12.2025 – 2 AZR 51/25Wartezeitkündigung - Hinweisgeber - WeiterbeschäftigungZitiert von 1
- VG Bremen, 06.03.2026 – 4 K 3090/25
- VG Schleswig, 26.06.2025 – 19 A 7/24
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 30.05.2025 – 10 GLa 337/25Zitiert von 1
- VG München, 15.01.2025 – M 5 S 25.31Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 14.01.2025 – 3 SLa 537/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HinSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.