Art 325 (ex-Artikel 280 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/325#abs-1 (1) Die Union und die Mitgliedstaaten bekämpfen Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen mit Maßnahmen nach diesem Artikel, die abschreckend sind und in den Mitgliedstaaten sowie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einen effektiven Schutz bewirken.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/325#abs-2 (2) Zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, ergreifen die Mitgliedstaaten die gleichen Maßnahmen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/325#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten koordinieren unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge ihre Tätigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union vor Betrügereien. Sie sorgen zu diesem Zweck zusammen mit der Kommission für eine enge, regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/325#abs-4 (4) Zur Gewährleistung eines effektiven und gleichwertigen Schutzes in den Mitgliedstaaten sowie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beschließen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Rechnungshofs die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/325#abs-5 (5) Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Maßnahmen vor, die zur Durchführung dieses Artikels getroffen wurden.
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu Art 325 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 04.03.2021 – C-357/19, C-547/19Schutz der finanziellen Interessen der Union: Auslegung des Unionsrechts bei verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Besetzung von Spruchkörpern eines obersten Gerichts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- EuGH, 16.07.2026 – C-586/26Schutz der finanziellen Interessen der Union - Schwerer Betrug - Verjährung - Lex mitior - Pflicht zur Nichtanwendung eines nationalen Schutzstandards Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 13.07.2017 – C-574/15
- EuGH, 08.03.2022 – C-213/19Zollrecht: Bereitstellung von Eigenmitteln der Union und Schätzung von Verlusten bei betrügerischer Unterbewertung von Einfuhren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- EuGH, 21.12.2021 – C-357/19Unionsrecht: Frage der Bindung nationaler Gerichte an verfassungsgerichtliche Entscheidungen zur Besetzung von Spruchkörpern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- EuGH, 04.03.2021 – C-811/19, C-840/19Schutz der finanziellen Interessen der EU: Entgegenstehen von Art. 325 Abs. 1 AEUV gegenüber verfassungsgerichtlicher Aufhebung von Korruptionsurteilen wegen unzureichender Spezialisierung von Spruchkörpern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.07.2026 – C-588/26Schutz der finanziellen Interessen der Union: Vereinbarkeit eines nationalen Amnestiegesetzes mit dem Unionsrecht und Aussetzungspflicht bei Vorabentscheidungsersuchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 16.07.2026 – C-591/26Mehrwertsteuer: Zulässigkeit der inzidenten Anfechtung eines bestandskräftigen Steuerbescheids im Haftungsverfahren gegen den Geschäftsführer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 11.06.2026 – C-480/26Mehrwertsteuer: Vereinbarkeit einer nationalen Regelung über die erleichterte Einstellung von Steuerstreitverfahren mit dem Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 325 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.