§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
Stand: 10.06.2019
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 264d HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.03.2020 – VII ZR 236/19Haftung des Abschlussprüfers; vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch WirtschaftsprüferZitiert von 44
- BGH, 21.11.2018 – VII ZR 3/18Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen BeklagtenZitiert von 4
- BGH, 21.11.2018 – VII ZR 1/18
- BGH, 21.11.2018 – VII ZR 276/17
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2025 – 6 S 2134/22Zitiert von 10
- FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2024 – 3 K 725/23
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 08.10.2024 – 20 W 206/24
- OLG Köln, 04.09.2024 – 28 Wx 4/24
- OVG Hamburg, 22.06.2017 – 4 Bf 160/14Gewerbliche Lotterievermittlung im Internet: Rechtmäßigkeit der landesbezogenen Erlaubnis und einzelner Nebenbestimmungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 264d HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.02.2019 Ausfertigung
§ 264d geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.