Gesetze / Hinweisgeberschutzgesetz
HinSchG§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
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Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
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