Gesetze / Landesrecht Bayern / GLKrWG · GVBl. S. 834
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte BayRS 2021-1/2-I
63 Normen · ausgefertigt 07.11.2006 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Wahlrecht
- Art 2 Ausschluss vom Wahlrecht
- Art 3 Stimmrecht
- Art 4 Wahlorgane
- Art 5 Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschuss
- Art 6 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
- Art 7 Wahlehrenamt
- Art 7a Gemeindefreie Gebiete
- Art 8 Beschwerdeausschuss
- Art 9 Wahltag
- Art 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen und Abstimmungen
- Art 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
- Art 12 Wählerverzeichnisse
- Art 13 Erteilung von Wahlscheinen
- Art 14 Briefwahl
- Art 15 Dauer der Abstimmung
- Art 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
- Art 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
- Art 18 Abstimmungsgeheimnis
- Art 19 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis
- Art 21 Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats
- Art 22 Wahlrechtsgrundsätze
- Art 23 Wahlzeit
- Art 24 Wahlvorschlagsrecht
- Art 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Art 26 (aufgehoben)
- Art 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
- Art 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
- Art 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- Art 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
- Art 31 Einreichung der Wahlvorschläge
- Art 32 Zulassung der Wahlvorschläge
- Art 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge
- Art 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
- Art 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
- Art 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
- Art 37 Listennachfolge
- Art 38 Mehrheitswahl
- Art 39 Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
- Art 40 Wahlrechtsgrundsätze
- Art 41 Amtszeit der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- Art 42 Amtszeit der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
- Art 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragte
- Art 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins
- Art 45 Wahlvorschläge
- Art 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl
- Art 47 Annahme der Wahl
- Art 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
- Art 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot
- Art 50 Wahlprüfung
- Art 51 Wahlanfechtung
- Art 51a Rechtsweg
- Art 52 Nachwahl, Neuwahl
- Art 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
- Art 54 Kosten
- Art 55 Feststellung der Einwohnerzahl, Fristen und Termine
- Art 56 Wahlstatistik
- Art 57 Ordnungswidrigkeiten
- Art 58 Verordnungsermächtigung
- Art 59 Schriftform
- Art 60 Übergangsregelung
- Art 61 Inkrafttreten