Gesetze / Landesrecht Bayern / GLKrWG · GVBl. S. 834
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte BayRS 2021-1/2-I
63 Normen · Ausgangsfassung vom 07.11.2006 · 8 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Wahlrecht
- Art. 2 Ausschluss vom Wahlrecht
- Art. 3 Stimmrecht
- Art. 4 Wahlorgane
- Art. 5 Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschuss
- Art. 6 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
- Art. 7 Wahlehrenamt
- Art. 7a Gemeindefreie Gebiete
- Art. 8 Beschwerdeausschuss
- Art. 9 Wahltag
- Art. 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen und Abstimmungen
- Art. 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
- Art. 12 Wählerverzeichnisse
- Art. 13 Erteilung von Wahlscheinen
- Art. 14 Briefwahl
- Art. 15 Dauer der Abstimmung
- Art. 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
- Art. 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
- Art. 18 Abstimmungsgeheimnis
- Art. 19 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis
- Art. 21 Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats
- Art. 22 Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 23 Wahlzeit
- Art. 24 Wahlvorschlagsrecht
- Art. 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Art. 26 (aufgehoben)
- Art. 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
- Art. 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
- Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- Art. 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
- Art. 31 Einreichung der Wahlvorschläge
- Art. 32 Zulassung der Wahlvorschläge
- Art. 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge
- Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
- Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
- Art. 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
- Art. 37 Listennachfolge
- Art. 38 Mehrheitswahl
- Art. 39 Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
- Art. 40 Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 41 Amtszeit der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- Art. 42 Amtszeit der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
- Art. 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragte
- Art. 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins
- Art. 45 Wahlvorschläge
- Art. 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl
- Art. 47 Annahme der Wahl
- Art. 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
- Art. 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot
- Art. 50 Wahlprüfung
- Art. 51 Wahlanfechtung
- Art. 51a Rechtsweg
- Art. 52 Nachwahl, Neuwahl
- Art. 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
- Art. 54 Kosten
- Art. 55 Feststellung der Einwohnerzahl, Fristen und Termine
- Art. 56 Wahlstatistik
- Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 58 Verordnungsermächtigung
- Art. 59 Schriftform
- Art. 60 Übergangsregelung
- Art. 61 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
24.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.