Gesetze / Landesrecht Bayern / GLKrWG · GVBl. S. 834

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte BayRS 2021-1/2-I

63 Normen · ausgefertigt 07.11.2006 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Wahlrecht
  2. Art 2 Ausschluss vom Wahlrecht
  3. Art 3 Stimmrecht
  4. Art 4 Wahlorgane
  5. Art 5 Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschuss
  6. Art 6 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
  7. Art 7 Wahlehrenamt
  8. Art 7a Gemeindefreie Gebiete
  9. Art 8 Beschwerdeausschuss
  10. Art 9 Wahltag
  11. Art 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen und Abstimmungen
  12. Art 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
  13. Art 12 Wählerverzeichnisse
  14. Art 13 Erteilung von Wahlscheinen
  15. Art 14 Briefwahl
  16. Art 15 Dauer der Abstimmung
  17. Art 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
  18. Art 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
  19. Art 18 Abstimmungsgeheimnis
  20. Art 19 Feststellung des Wahlergebnisses
  21. Art 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis
  22. Art 21 Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats
  23. Art 22 Wahlrechtsgrundsätze
  24. Art 23 Wahlzeit
  25. Art 24 Wahlvorschlagsrecht
  26. Art 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
  27. Art 26 (aufgehoben)
  28. Art 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
  29. Art 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
  30. Art 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
  31. Art 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
  32. Art 31 Einreichung der Wahlvorschläge
  33. Art 32 Zulassung der Wahlvorschläge
  34. Art 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge
  35. Art 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
  36. Art 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
  37. Art 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
  38. Art 37 Listennachfolge
  39. Art 38 Mehrheitswahl
  40. Art 39 Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
  41. Art 40 Wahlrechtsgrundsätze
  42. Art 41 Amtszeit der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
  43. Art 42 Amtszeit der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
  44. Art 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragte
  45. Art 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins
  46. Art 45 Wahlvorschläge
  47. Art 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl
  48. Art 47 Annahme der Wahl
  49. Art 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
  50. Art 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot
  51. Art 50 Wahlprüfung
  52. Art 51 Wahlanfechtung
  53. Art 51a Rechtsweg
  54. Art 52 Nachwahl, Neuwahl
  55. Art 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
  56. Art 54 Kosten
  57. Art 55 Feststellung der Einwohnerzahl, Fristen und Termine
  58. Art 56 Wahlstatistik
  59. Art 57 Ordnungswidrigkeiten
  60. Art 58 Verordnungsermächtigung
  61. Art 59 Schriftform
  62. Art 60 Übergangsregelung
  63. Art 61 Inkrafttreten