Gesetze / Landesrecht Bayern / GLKrWG · GVBl. S. 834

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte BayRS 2021-1/2-I

63 Normen · Ausgangsfassung vom 07.11.2006 · 8 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Wahlrecht
  2. Art. 2 Ausschluss vom Wahlrecht
  3. Art. 3 Stimmrecht
  4. Art. 4 Wahlorgane
  5. Art. 5 Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschuss
  6. Art. 6 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand
  7. Art. 7 Wahlehrenamt
  8. Art. 7a Gemeindefreie Gebiete
  9. Art. 8 Beschwerdeausschuss
  10. Art. 9 Wahltag
  11. Art. 10 Zusammentreffen mehrerer Wahlen und Abstimmungen
  12. Art. 11 Wahlkreis, Stimmbezirke
  13. Art. 12 Wählerverzeichnisse
  14. Art. 13 Erteilung von Wahlscheinen
  15. Art. 14 Briefwahl
  16. Art. 15 Dauer der Abstimmung
  17. Art. 16 Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
  18. Art. 17 Grundsatz der Öffentlichkeit
  19. Art. 18 Abstimmungsgeheimnis
  20. Art. 19 Feststellung des Wahlergebnisses
  21. Art. 20 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis
  22. Art. 21 Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats
  23. Art. 22 Wahlrechtsgrundsätze
  24. Art. 23 Wahlzeit
  25. Art. 24 Wahlvorschlagsrecht
  26. Art. 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
  27. Art. 26 (aufgehoben)
  28. Art. 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
  29. Art. 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
  30. Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
  31. Art. 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
  32. Art. 31 Einreichung der Wahlvorschläge
  33. Art. 32 Zulassung der Wahlvorschläge
  34. Art. 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge
  35. Art. 34 Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
  36. Art. 35 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
  37. Art. 36 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
  38. Art. 37 Listennachfolge
  39. Art. 38 Mehrheitswahl
  40. Art. 39 Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
  41. Art. 40 Wahlrechtsgrundsätze
  42. Art. 41 Amtszeit der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
  43. Art. 42 Amtszeit der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
  44. Art. 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragte
  45. Art. 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins
  46. Art. 45 Wahlvorschläge
  47. Art. 46 Wahlergebnis, Stichwahl, Wiederholungswahl
  48. Art. 47 Annahme der Wahl
  49. Art. 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
  50. Art. 49 Amtsverlust bei Partei- oder Vereinsverbot
  51. Art. 50 Wahlprüfung
  52. Art. 51 Wahlanfechtung
  53. Art. 51a Rechtsweg
  54. Art. 52 Nachwahl, Neuwahl
  55. Art. 53 Freistellungs- und Erstattungsanspruch
  56. Art. 54 Kosten
  57. Art. 55 Feststellung der Einwohnerzahl, Fristen und Termine
  58. Art. 56 Wahlstatistik
  59. Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
  60. Art. 58 Verordnungsermächtigung
  61. Art. 59 Schriftform
  62. Art. 60 Übergangsregelung
  63. Art. 61 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.