Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz
GLKrWGArt 9 Wahltag
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GLKrWG/9#abs-1 (1) Wahlen finden an einem Sonntag statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GLKrWG/9#abs-2 (2) Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest.