Gesetze / DiGAV · BGBl I 2020, 768
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
51 Normen · ausgefertigt 08.04.2020 · 3 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 27.03.2026 · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Antragsberechtigung und Antragsinhalte
- § 1 Antragsberechtigung
- § 2 Antragsinhalt
- Abschnitt 2 · Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und -sicherheit sowie Qualität digitaler Gesundheitsanwendungen
- § 3 Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit
- § 4 Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
- § 5 Anforderungen an Qualität
- § 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 Absatz 1; Festlegungen zur Interoperabilität
- § 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte
- § 7 Nachweis durch Zertifikate
- Abschnitt 3 · Anforderungen an den Nachweis positiver Versorgungseffekte
- § 8 Begriff der positiven Versorgungseffekte
- § 9 Darlegung positiver Versorgungseffekte
- § 10 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
- § 11 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte in besonderen Fällen
- § 11a Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens bei digitalen Gesundheitsanwendungen höherer Risikoklasse
- § 11b Studien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
- § 12 Nachweis für diagnostische Instrumente
- § 13 Bewertungsentscheidung über das Vorliegen eines hinreichenden Nachweises
- § 14 Begründung der Versorgungsverbesserung
- § 15 Wissenschaftliches Evaluationskonzept
- Abschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
- § 16 Allgemeine Vorschriften
- § 17 Verfahren bei Aufnahme zur Erprobung
- § 18 Wesentliche Veränderungen
- § 19 Verfahren bei wesentlichen Veränderungen
- Abschnitt 5 · Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 20 Inhalte des elektronischen Verzeichnisses
- § 21 Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses
- § 22 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen im Bundesanzeiger
- Abschnitt 6 · Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- § 23 Beratung
- Abschnitt 6a · Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung
- § 23a Grundsätze der Datenerhebung und Übermittlung
- § 23b Allgemeine Inhalte der erstmaligen Meldung und von Folgemeldungen
- § 23c Dauer und Häufigkeit der Nutzung
- § 23d Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung
- § 23e Zusätzliche Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
- Abschnitt 7 · Gebühren und Auslagen
- § 24 Grundsätze
- § 25 Gebühren für die Entscheidungen über die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis
- § 26 Gebühren für Änderungsanzeigen und die Streichung
- § 27 Gebühr für Beratungen
- § 28 Gebühren in besonderen Fällen
- § 29 Sonstige Gebühren
- § 30 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung auf Antrag
- § 31 Auslagen
- § 32 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld
- § 33 Gebühren- und Auslagenschuldner
- Abschnitt 8 · Schiedsverfahren
- § 34 Zusammensetzung der Schiedsstelle und Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle
- § 35 Amtsperiode
- § 36 Abberufung und Amtsniederlegung
- § 37 Teilnahme an Sitzungen
- § 38 Geschäftsstelle
- § 39 Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen
- § 40 Vorlagepflicht
- § 41 Beratung und Beschlussfassung
- § 42 Entschädigung und Kosten
- Abschnitt 9 · Schlussbestimmungen
- § 43 Inkrafttreten
- Anlage 1 Fragebogen gemäß § 4 Absatz 6
- Anlage 2 Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6
- Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1
- Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5
Änderungsverlauf
- 27.03.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
- 01.02.2026 — 17 Normen geändert · §§ 2, 4, 6a, 7 und 13 weitere
- 27.03.2024 — 7 Normen geändert · §§ 2, 4, 11a, 17 und 3 weitere
- 21.01.2023 — 3 Normen geändert · §§ 4, 6a, 7
- 01.10.2021 — 9 Normen geändert · §§ 2, 4, 6, 6a und 5 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.