Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgFAG · GVBl.I/04, [Nr. 12] S.262
Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG)
32 Normen · ausgefertigt 29.06.2004 · 23 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Finanzausgleichsleistungen und Grundsätze der Lastenverteilung
- § 2 Festlegungen, Bekanntmachung und Abrechnung der Finanzausgleichsleistungen
- § 3 Verbundmasse
- § 4 Überführung zweckgebundener Mittel in den kommunalen Finanzausgleich
- § 5 Verwendung der Finanzausgleichsmasse, Verordnungsermächtigung
- § 6 Allgemeine Grundsätze
- § 7 Bedarfsmesszahl für die Gemeinden
- § 8 Bedarfsansatz für die Gemeinden
- § 9 Ermittlung der Steuerkraftmesszahl
- § 10 Bedarfsmesszahl für die Landkreise
- § 11 Bedarfsansatz für die Landkreise
- § 12 Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Landkreise
- § 13 Berechnung und Verteilung der investiven Schlüsselzuweisungen
- § 14 Schullastenausgleich
- § 14a Mehrbelastungsausgleich für Mittelzentren und Kreisstädte
- § 14b Mehrbelastungsausgleich für grundfunktionale Schwerpunkte
- § 15 Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich
- § 15a Weiterleitung der zusätzlichen Bundesbeteiligung an den Mehraufwendungen für Aufgaben der Fluchtmigration
- § 16 Ausgleichsfonds
- § 17 Familienleistungsausgleich
- § 17a Finanzausgleichsumlage
- § 18 Kreisumlage
- § 19 Berechnung, Festsetzung und Auszahlung
- § 20 Einwohnerzahl, Gebietsfläche, Gebietsstand
- § 21 Beirat
- § 22 Ausgleich fehlerhafter Zuweisungen
- § 23 Anteiliger Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022
- § 23a Anteiliger Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (netto) in den Jahren 2021 und 2022
- § 24 Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben
- § 24a Weitergabe von Einsparungen an Wohngeldleistungen
- § 25 Verjährung
- § 26 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 29 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 5 und 25 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.