§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Stand: 30.10.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-1 (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-2 (2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Absatz 1, im Übrigen ist § 31 Absatz 2 und 3 Satz 1 über die Befreiung entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-3 (3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.
Permalink zu Abs. 3arecht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-3a (3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung
Satz 1 findet keine Anwendung auf Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b und c kann darüber hinaus vom Erfordernis des Einfügens im Einzelfall im Sinne des Satzes 1 in mehreren vergleichbaren Fällen abgewichen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen und die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 3brecht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-3b (3b) Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-4 (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
Die Satzungen können miteinander verbunden werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-5 (5) Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist, dass
In den Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 können einzelne Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 sowie Absatz 4 getroffen werden. § 9 Absatz 6 und § 31 sind entsprechend anzuwenden. Auf die Satzung nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 sind ergänzend § 1a Absatz 2 und 3 und § 9 Absatz 1a entsprechend anzuwenden; ihr ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 beizufügen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/34#abs-6 (6) Bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Auf die Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist § 10 Absatz 3 entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 6.780 Entscheidungen zu § 34 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 – 8 S 1438/09Zitiert von 8
- VG Saarland Saarlouis, 04.12.2013 – 5 K 446/13
- VG Saarland Saarlouis, 04.12.2013 – 5 K 486/13
- OVG NRW, 14.09.2023 – 2 A 577/21Zitiert von 10
- OVG NRW, 11.12.2006 – 7 A 964/05Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Elektrofachmarkts wegen schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2017 – 5 S 1003/16Rechtswidrigkeit der Rücknahme eines Bauvorbescheids zur Erweiterung eines Einkaufszentrums nach § 34 BauGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.08.2026 – 4 BN 46.25Anforderungen an die Offensichtlichkeit eines Mangels im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 20.08.2026 – 10 A 275/25Anforderungen an die Bauvorlagen bei einem Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 20.08.2026 – 10 A 238/25Anforderungen an die Bauvorlagen für einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid nach § 16 BauPrüfVO NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.10.2025 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 257)
BGBl. 2025 I Nr. 257
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14.06.2021 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I 1802)
BGBl. 2021 I S. 1802
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