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Artikel 1 · BT-Drs. 19/24838 · S. 23

Zu Artikel 1 (Änderung des Baugesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Baugesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 135d
BauGB.
Drucksache 19/24838                                  – 24 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 176a
BauGB.

Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 201a
BauGB.

Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 245d
BauGB.

Zu Buchstabe e
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 250
BauGB.

Zu Nummer 2
Auf den Allgemeinen Teil der Begründung (A. II. 3. und 7.) wird hingewiesen.
Nach § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Danach ist es grundsätzlich den Vorstellungen der Ge-
meinde überlassen, ob sie Bauleitplanung betreibt.
Mit der Neuregelung sollen die Gemeinden in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht gestärkt werden. Es
soll verdeutlicht werden, dass die Gemeinden zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Schaffung von Wohn-
raum aufgerufen sind, wenn in der jeweiligen Gemeinde ein Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau besteht.
Durch die Ergänzung des Belangekatalogs soll die Berücksichtigung der Belange des Mobilfunkausbaus mit dem
Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung gestärkt (§ 1 Absatz 6 Nummer 8 BauGB) und die Bedeutung
neuerer Entwicklungen für Kraftfahrzeuge, u. a. die Elektromobilität, als Bestandteil einer nachhaltigen Mobi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.275 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24838, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.265–104.540 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert fc1e992cdac54991….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP