§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 252
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 27.04.2016 – 2 E 20/13.NZitiert von 10
- OVG Saarland, 09.10.2025 – 2 C 168/24Zitiert von 1
- OVG Sachsen, 09.07.2020 – 1 C 25/19Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 – 3 S 2041/17Zitiert von 11
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 – 8 S 1861/16Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 – 5 S 1149/15Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 15.12.2025 – 10 D 84/23.NEZitiert von 1
- VG Schleswig, 04.12.2025 – 8 A 52/23
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2025 – 1 C 10523/24.OVG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2a BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
1.
die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
2.
in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.