Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/14#abs-1 (1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden, wenn die Gründe, aus denen die Zulassung hätte versagt werden müssen, nicht mehr bestehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/14#abs-2 (2) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/14#abs-3 (3) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann widerrufen werden, wenn der Rechtsanwalt
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/14#abs-4 (4) Ordnet die Rechtsanwaltskammer die sofortige Vollziehung der Verfügung an, sind § 155 Abs. 2, 4 und 5, § 156 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Satz 2 und § 161 entsprechend anzuwenden. Im Fall des Absatzes 2 Nr. 9 ist die Anordnung in der Regel zu treffen.
Wird zitiert von 1.198 Entscheidungen zu § 14 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.10.2011 – AnwZ (B) 10/10Rechtsanwaltszulassung: Vereinbarkeit des Widerrufs wegen eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit mit höherrangigem Recht
- BGH, 20.12.2023 – AnwZ (Brfg) 32/23
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 – 1 AGH 22/09
- BGH, 11.12.2019 – AnwZ (Brfg) 50/19Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung; Interessengefährdung der Rechtsuchenden
- BGH, 09.05.2018 – AnwZ (Brfg) 43/17Rechtsanwaltszulassung: Widerruf bei fehlendem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 – 1 AGH 9/21
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.09.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Anwaltsgerichtliches Verfahren: Unbegründetheit der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 28.08.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Kanzleiaufgabe: Mindestanforderungen an die Erkennbarkeit der Kanzlei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 14.08.2026 – AnwZ (Brfg) 23/26Prozesskostenhilfe: Ablehnung des Antrags mangels hinreichender Erfolgsaussicht für ein Berufungszulassungsverfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363; 2022 I 666)
BGBl. 2021 I S. 2363
BGBl. 2021 I S. 2363 Gesetzgebungsmaterialien
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30.07.1979 Ausfertigung
§ 14 geändert und neu gefasst durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I 1301)
BGBl. 1979 I S. 1301
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.