Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/6#abs-1 (1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/6#abs-2 (2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.