Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO

§ 13 Erlöschen der Zulassung

Stand: 10.06.2019

Bund30 Entscheidungen

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.

§ 12a § 14