Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 13 Erlöschen der Zulassung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 30
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Nach Gewicht
- BGH, 26.06.2014 – V ZB 187/13Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des BerufungsklägersZitiert von 7
- VG Karlsruhe, 18.10.2017 – 4 K 3662/16Zitiert von 2
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 27.07.2011 – 1 AGH 22/11Zitiert von 2
- BVerfG, 22.02.2024 – 1 BvR 317/24Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- BGH, 29.06.2026 – AnwZ (Brfg) 24/24
- BGH, 17.06.2025 – AnwZ (Brfg) 24/24Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Zustellung eines Scheinurteils; Eintritt der Erledigung
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Hamburg, 12.12.2024 – AGH I ZU 4/2024 (I-49), AGH I ZU 4/24 (I-49)
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 06.12.2024 – 2 AGH 7/24
- BSG, 27.05.2024 – B 7 AS 83/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang vor dem BSG - Selbstvertretung eines dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.