Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 649 Kostenanschlag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/649#abs-1 (1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grund kündigt, nur der im § 645 Abs. 1 bestimmte Anspruch zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/649#abs-2 (2) Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
Wird zitiert von 569 Entscheidungen zu § 649 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Köln, 19.09.2016 – 142 C 222/16
- LG Düsseldorf, 12.01.2011 – 23 S 27/10Internet-System-Vertrag: Unangemessene Benachteiligung durch den AGB-förmigen Ausschluss des freien Kündigungsrechts nach § 649 S. 1 BGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BGH, 27.01.2011 – VII ZR 133/10Werkvertrag: Kündigung des Bestellers bei Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden VergütungZitiert von 18
- BGH, 05.05.2011 – VII ZR 161/10Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale regelnden Abwicklungsklausel im Falle vorzeitiger VertragsbeendigungZitiert von 8
- BGH, 24.03.2011 – VII ZR 111/10Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden VergütungZitiert von 4
- LG Stuttgart, 10.12.2014 – 13 S 118/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 30.12.2025 – 327 O 38/25
- LG Köln, 18.12.2025 – 19 O 387/25
- OLG Frankfurt am Main, 07.10.2025 – 21 U 7/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 649 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.04.2017 Ausfertigung
§ 649 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
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23.10.2008 Ausfertigung
§ 649 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I 2022)
BGBl. 2008 I S. 2022
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.