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Artikel 1 · BT-Drs. 18/8486 · S. 36

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist an die neue Gliederung des Titels 9 – Werkvertrag und ähnliche Verträge – anzupassen.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 218)
In § 218 Absatz 1 Satz 2 BGB-E handelt es sich zum einen bei der Angabe des § 439 Absatz 4 BGB-E um eine
durch die Änderung durch Nummer 7 Buchstabe b bedingte Folgeänderung, zum anderen um eine sprachliche
Bereinigung bei Gelegenheit eines Änderungsvorhabens. Anstelle der Abkürzung „Abs.“ wird das Wort „Absatz“
nun ausgeschrieben.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 309)
Zu Buchstabe a
Nach § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB-E ist eine Bestimmung in AGB, auch soweit eine
Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, unwirksam, durch die bei Verträgen über Lieferungen
neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder be-
schränkt wird, entsprechend § 439 Absatz 2 die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Dieses Klauselverbot soll dahingehend
ergänzt werden, dass es auch die Verpflichtung des Verkäufers zur Vornahme von Aus- und Einbauleistungen
oder den Anspruch des Käufers auf Aufwendungsersatz hierfür erfasst, die neu in § 439 Absatz 3 BGB-E einge-
fügt wird.
Für den Rückgriff des Unternehmers/Verkäufers nach einem Verbrauchsgüterkauf enthält § 478 Absatz 2 BGB-
E eine Einschränkung der Dispositivität, die den Mängelrechten im Verhältnis zwischen Unternehmern einen
wirtschaftlich zwingenden Charakter gibt. Der Unternehmer/Verkäufer erhält auf diese Weise eine Kompensation
dafür, dass seine Haftung für Sachmängel gegenüber dem Verbraucher weitestgehend zwingend ausgesta

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 172.202 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8486, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 112.735–284.937 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0a5ba1d2ca3f3e8c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP