Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/631#abs-1 (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/631#abs-2 (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Wird zitiert von 1.959 Entscheidungen zu § 631 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 21.01.2016 – 2 U 91/15
- LG Duisburg, 22.11.2013 – 10 O 236/04
- LG Dessau-Roßlau, 22.04.2022 – 2 O 119/22
- OLG Hamm, 19.06.2012 – 21 U 85/11
- OLG Stuttgart, 13.05.2025 – 10 U 4/25Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 11.05.2020 – 29 U 56/19Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.07.2026 – V ZA 7/26
- OLG Karlsruhe, 02.07.2026 – 12 U 62/25Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils bezüglich Schlüssigkeit und Fälligkeit; Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Kündigung eines Erbensuchervertrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Stuttgart, 30.06.2026 – 7 O 191/25Werkvertragsrecht: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme und Saldierung des zweckgebundenen Vorschusses mit unstreitigem Restwerklohn im Abrechnungsverhältnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 631 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
28.04.2017 Ausfertigung
§ 631 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.