Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/511 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (§ 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB) Das durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen eingeführte Institut der Fertigstellungsbescheinigung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Dementsprechend soll § 641a BGB aufgehoben werden. Als Folgeänderung ist in § 204 Abs. 1 Nr. 8 die „Beauftragung des Gutachters in dem Verfahren nach § 641a“ als Hemmungstatbestand zu strei- chen. Zu Nummer 2 (§ 632a BGB) Zu Absatz 1 In Absatz 1 wird der bisherige § 632a BGB an die Parallelbe- stimmung des § 16 Nr. 1 VOB/B angeglichen. Dies führt zu einer Ausweitung des Anspruchs auf Abschlagszahlungen. Bislang besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nur bei der Vorausleistung von Material und bei der Herstellung abgeschlossener Teile des Werks. In der Praxis ist es aber oft sehr schwierig zu beurteilen, ob ein Teil des Werks abge- schlossen ist oder nicht. Daran scheitert häufig die Anwen- dung des § 632a BGB. Um diese Abgrenzungsschwierigkei- ten zu vermeiden, soll deshalb die offenere Formulierung des § 16 Nr. 1 VOB/B übernommen werden. Dies führt zu einer Anspruchsausweitung. So sollen Abschlagszahlungen nicht nur – wie bisher – bei der Lieferung von Material gefordert werden können, sondern auch dann, wenn eine selbständig abrechenbare Leistung erbracht worden ist. Bei anderen Werkverträgen als Bauverträgen sollen Teilleistungen einen Abschlagszahlungsanspruch auch auslösen, wenn keine Ei- gentumsübertragung am Teilwerk erfolgt oder dafür Sicher- heit geleistet wird (denkbar z. B. im Fall der Entwicklung ei- nes individuellen EDV-Programms oder bei Erstellung eines aus mehreren Teilen bestehenden Gutachtens). Eine „nach- gewiesene vertragsgemäße Leistung“ i. S. des Satzes 1 der Neufassung setzt dann jedoch voraus, dass die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.484 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/511, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.917–75.401 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 208e2f165b57a5e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP