Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Stand: 10.06.2019
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
Wird zitiert von 1.198 Entscheidungen zu § 634 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.01.2017 – VII ZR 193/15Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der WerkleistungZitiert von 19
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 – 22 U 93/17Zitiert von 3
- BGH, 19.01.2017 – VII ZR 235/15Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach Übergang des Vertragsverhältnisses in ein Abrechnungsverhältnis; Minderung des Vergütungsanspruchs und Schadensersatz statt der LeistungZitiert von 46
- BGH, 19.01.2017 – VII ZR 301/13Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne AbnahmeZitiert von 69
- OLG Düsseldorf, 18.02.2015 – I-21 U 220/13
- BGH, 09.11.2023 – VII ZR 92/20Geltendmachung von Ansprüchen in einer werkvertraglichen Leistungskette mit Haupt- und Nachunternehmern; Kostenvorschuss in einer LeistungsketteZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 29.07.2026 – 16 U 118/25Bauträgervertrag: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit eines Tiefgaragenstellplatzes und Zumutbarkeit des Rangieraufwands beim Ein- und Ausparken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Karlsruhe, 02.07.2026 – 12 U 62/25Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils bezüglich Schlüssigkeit und Fälligkeit; Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Kündigung eines Erbensuchervertrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Stuttgart, 30.06.2026 – 7 O 191/25Werkvertragsrecht: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme und Saldierung des zweckgebundenen Vorschusses mit unstreitigem Restwerklohn im Abrechnungsverhältnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 634 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.