Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 637 Selbstvornahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 452
Nach Gewicht
- BGH, 26.02.2021 – V ZR 290/19Wohnungeigentümergemeinschaft: Anspruch gegen gegen den ehemaligen Verwalter auf Vorschusszahlung für die Neuerstellung von JahresabrechnungenZitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 27.03.2025 – 5 U 147/23 und 5 W 5/25
- OLG Naumburg, 25.03.2010 – 1 U 90/09Zitiert von 1
- BGH, 08.10.2020 – VII ARZ 1/20Beantwortung einer Divergenzvorlage zum Schadensersatz statt der Leistung: Bemessung anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten; Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Architekten wegen im Bauwerk verwirklichter Planungs- und ÜberwachungsfehlerZitiert von 27
- LG Karlsruhe, 19.01.2024 – 10 O 181/23
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 – 4 U 114/14Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.03.2026 – VII ZR 68/24Zahlung eines Kostenvorschusses für Mängel am Dach; Verjährungsbeginn des Kostenvorschussanspruches; Wirksamkeit einer AbnahmeklauselZitiert von 2
- OLG Brandenburg, 18.12.2025 – 12 U 27/25
- OLG Schleswig, 17.12.2025 – 12 U 35/25
452 Entscheidungen zu § 637 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 637 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/637#abs-1 (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/637#abs-2 (2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/637#abs-3 (3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.