Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 640 Abnahme
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/640#abs-1 (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/640#abs-2 (2) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/640#abs-3 (3) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
Wird zitiert von 497 Entscheidungen zu § 640 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Schleswig, 10.12.2021 – 1 U 64/20Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 19.12.2023 – 21 U 90/23
- OLG Brandenburg, 21.11.2024 – 10 U 131/23
- OLG Frankfurt am Main, 28.10.2020 – 29 U 146/19
- LG Halle, 21.05.2021 – 4 O 208/19
- OLG Köln, 28.10.2020 – 17 U 44/16
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 30.06.2026 – 7 O 191/25Werkvertragsrecht: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme und Saldierung des zweckgebundenen Vorschusses mit unstreitigem Restwerklohn im Abrechnungsverhältnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Köln, 12.06.2026 – 18 O 193/25
- OLG Brandenburg, 27.05.2026 – 4 U 123/25Baurecht: Keine zivilrechtliche Einwendung gegen den Werklohnanspruch bei Fehlen einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 640 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
28.04.2017 Ausfertigung
§ 640 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.