Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Stand: 10.06.2019
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.
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Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 25.08.2004 – 3 U 78/04Zitiert von 3
- BGH, 20.07.2005 – VIII ZR 275/04Kaufrecht: Anspruch des Käufers einer mangelhaften Sache auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Rücktritt vom Kaufvertrag KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- OLG Hamm, 04.07.2016 – 22 U 28/16
- BGH, 15.07.2008 – VIII ZR 211/07Kaufrecht: Kein Anspruch auf Verlegung ersatzweise gelieferter Kaufsachen im Wege der Nacherfüllung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
- KG, 26.09.2017 – 21 U 73/17
- KG, 26.09.2017 – 21 U 9/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.05.2026 – VIII ZR 257/23(Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf; Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei Lieferung eines mangelhaften Motorrollers)Zitiert von 1
- OLG Hamm, 17.04.2026 – 28 W 3/26
- OLG Celle, 16.02.2026 – 24 U 8/24
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