Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 633 Sach- und Rechtsmangel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/633#abs-1 (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/633#abs-2 (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/633#abs-3 (3) Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
Wird zitiert von 927 Entscheidungen zu § 633 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 03.12.2024 – 24 U 26/22Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 – 22 U 93/17Zitiert von 3
- BGH, 08.11.2007 – VII ZR 183/05Werkvertrag: Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers bei unzureichender Vorleistung eines anderen Unternehmers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 121
- BGH, 26.03.2026 – VII ZR 108/24Zahlung eines Kostenvorschusses für Mängel am Dach; Verjährungsbeginn des Kostenvorschussanspruches; Wirksamkeit einer Abnahmeklausel
- LG Duisburg, 22.11.2013 – 10 O 236/04
- OLG Brandenburg, 30.03.2011 – 13 U 16/10Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 29.07.2026 – 16 U 118/25Bauträgervertrag: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit eines Tiefgaragenstellplatzes und Zumutbarkeit des Rangieraufwands beim Ein- und Ausparken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 10.06.2026 – VII ZR 86/23
- OLG Brandenburg, 21.05.2026 – 5 U 69/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 633 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.