Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 634a Verjährung der Mängelansprüche
Stand: 15.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/634a#abs-1 (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/634a#abs-2 (2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/634a#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/634a#abs-4 (4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/634a#abs-5 (5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 301 Entscheidungen zu § 634a BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 08.05.2018 – 5 U 49/17Zitiert von 2
- OLG Rostock, 02.02.2021 – 4 U 70/19Zitiert von 4
- OLG Hamm, 24.02.2015 – 24 U 94/13Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 – 21 U 63/17Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 19.07.2019 – 7 U 164/18Zitiert von 1
- BGH, 10.10.2019 – VII ZR 1/19Außerordentliche Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln der erbrachten Reinigungsleistung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz der durch die Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen MehrkostenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.05.2026 – VII ZR 107/25Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- OLG Hamburg, 01.04.2026 – I CC 2/25
- BGH, 26.03.2026 – VII ZR 108/24Zahlung eines Kostenvorschusses für Mängel am Dach; Verjährungsbeginn des Kostenvorschussanspruches; Wirksamkeit einer Abnahmeklausel
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 634a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.