Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-294

Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen (Hessisches Hochschulzulassungsgesetz – HHZG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 21, vom 30.10.2019, verkündet am 08.11.2019 · Stand: 28.12.2021 · letzte Änderung: Gesetz vom 14.12.2021

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER TEIL · Anwendungsbereich, Kapazitätsermittlung und Festsetzung von Zulassungszahlen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Kapazitätsermittlung und Festsetzung von Zulassungszahlen
  5. ZWEITER TEIL · Studienplatzvergabe in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen und in höheren Fachsemestern
  6. § 3 Vergabe von Studienplätzen
  7. § 4 Vorabquoten
  8. § 5 Hauptquoten
  9. § 6 Zulassung zu Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
  10. § 7 Zulassung zu höheren Fachsemestern
  11. § 8 Serviceleistungen
  12. DRITTER TEIL · Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Studienplatzvergabe in Studiengängen des Zentralen Vergabeverfahrens
  13. § 9 Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung
  14. § 10 Auswahlverfahren der Hochschulen
  15. § 11 Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber
  16. VIERTER TEIL · Schlussbestimmungen
  17. § 12 Zuständigkeit
  18. § 13 Erlass von Rechtsverordnungen
  19. § 14 Übergangsvorschrift
  20. § 15 Aufhebung bisherigen Rechts
  21. § 16 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.