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HHZG

ERSTER TEIL
Anwendungsbereich, Kapazitätsermittlung und Festsetzung von Zulassungszahlen

§ 1 Anwendungsbereich

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 21 · Stand: 28.12.2021

Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen des Landes, für die eine Zulassungszahl festgesetzt ist, soweit nicht die Vergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung) im Zentralen Vergabeverfahren nach dem zwischen dem 21. März 2019 und 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (GVBl. S. 298) (Staatsvertrag) erfolgt und enthält ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag. Zudem regelt es das Anmeldeverfahren nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Staatsvertrages.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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