Gesetze / Landesrecht Hessen / HHZG
HHZGVIERTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 21 · Stand: 28.12.2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.